1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Merokey und dem Kunden wird ausschließlich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Abweichende Vereinbarungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann vor, wenn sie schriftlich niedergelegt und von Merokey ausdrücklich akzeptiert wurden.

1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen Merokey und dem Kunden, auch wenn auf sie nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.3. Die Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Merokey ist nicht verpflichtet, entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu widersprechen.

2. Anbote und Vertragsabschluss

2.1. Merokey zugegangene Anbote werden von Merokey ausschließlich durch schriftliche Annahmeerklärung oder durch Erfüllung angenommen. Merokey ist auch bei Bestehen einer dauernden Geschäftsverbindung nicht verpflichtet, zugegangenen Angeboten ausdrücklich zu widersprechen. Der Anbotsteller ist an sein Angebot für 4 Wochen gebunden.

2.2. Anbote von Merokey sind stets freibleibend, selbst wenn sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Merokey ist daher berechtigt, seine Anbote bis zum Vertragsschluss jederzeit beliebig abzuändern oder zu widerrufen.

2.3. Sämtliche Kostenvoranschläge von Merokey sind unverbindlich. Merokey ist nicht verpflichtet, bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen auf diese hinzuweisen. Weist Merokey auf die Kostenüberschreitung hin, so gilt diese als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

2.4. Sämtliche Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind unverbindlich. Merokey behält sich deren jederzeitige Abänderung vor. Sämtliche Ansprüche aufgrund derartiger Angaben, insbesondere Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, werden einvernehmlich ausgeschlossen.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – ab Werk exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Sämtliche Zahlungen sind bei Rechnungserhalt binnen 10 Tagen spesenfrei und ohne Abzug fällig. Der Zahlungsverzug tritt von selbst ein, ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf.

3.3. Im Falle des Zahlungsverzuges vereinbaren die Vertragsteile Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. Merokey ist berechtigt, sich zur Betreibung seiner offenen Forderungen eines Inkassodienstes oder anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Der Kunde verpflichtet sich, Merokey sämtliche dabei entstehenden Kosten zu ersetzen.

3.4. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Merokey berechtigt, das Vertragsverhältnis, sei es auf bestimmte oder unbestimmte Dauer, unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen. Merokey kommt wahlweise das Recht zu, den angebotenen Dienst bzw. seine Dienstleistungen unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen zu unterbrechen. Die Pflicht zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes bleibt in diesem Fall aufrecht. Sonstige Rechte zur sofortigen Auflösung oder Dienstunterbrechung durch Merokey, insbesondere nach sonstigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben davon unberührt.

3.5. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Merokey ist ausgeschlossen, es sei denn die behaupteten offenen Forderungen sind von Merokey ausdrücklich schriftlich anerkannt worden.

3.6. Sofern der Kunde innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungserhalt keine schriftlichen Einwendungen gegen die Rechnung erhebt, gilt die Rechnung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach als anerkannt.

3.7.Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird nach dem VPI 2015 oder einem an dessen Stelle tretenden Index wertgesichert. Als Ausgangsbasis gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Eine Anpassung des Entgeltes wird jeweils im Folgemonat zu jenem Monat wirksam, in dem sich der Indexwert um mehr als 3% verändert.

3.8. Sämtliche von Merokey gelieferten Waren/Dienstleistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung im Eigentum von Merokey. Während aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware auf seine Kosten instand zu halten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (wie etwa einem Zahlungsverzug) ist Merokey berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden zurückzuholen, wobei dadurch kein Vertragsrücktritt eintritt. Der Kunde ist diesfalls zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

4. Liefer- und Fertigstellungstermine

Merokey ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, wobei angemessene Lieferfristenüberschreitungen als vom Kunden genehmigt gelten. Fixgeschäfte müssen explizit vereinbart werden. Falls Merokey schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art – sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Merokey zurückzuführen sind – werden ausdrücklich ausgeschlossen. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen wie etwa behördlichen Eingriffen, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines Lieferanten ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Merokey kann diesfalls auch vom Vertrag zurücktreten. Die Art der Versendung bestimmt Merokey. Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Kunden mit Mitwirkungspflichten kann Merokey ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Kunden sind – soweit eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war – verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.

5. Pflichten des Kunden

Für die vertragskonforme Ausführung der Lieferungen und Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlichen Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden verwaltungsrechtlichen Bestimmungen geht. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet Merokey nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, aus den durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern. Werden Aufträge vereinbarungsgemäß auf Basis von kundenseitig beigestellten Plänen oder Maßangaben ausgeführt, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Betriebes erforderliche Energie ist vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.

6. Montage

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag der Montageort zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für die Montage ist, widrigenfalls Merokey berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden einzufordern. Eventuell ergänzend zur Vertragserfüllung erforderliche Arbeiten anderer Professionisten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Sollten diese zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass Merokey umgehend mit der Montage beginnen kann, können allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden eingefordert werden. Kosten für entstehende Nacharbeiten sowie für die Beseitigung von bei vertragskonformer Lieferung bzw. Leistung üblichen und die Endreinigung trägt der Kunde. Strom ist vom Kunden zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsscheines zu bestätigen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Die Gewährleistung für Waren oder Dienstleistungen von Merokey beschränkt sich auf Verbesserung. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen.

7.2. Gewährleistungsansprüche gegenüber Merokey sind bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe geltend zu machen. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und bei Hervorkommen eines Mangels diesen binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. Nacherfüllung oder Verbesserung verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Merokey leistet keine Gewähr für Mängel, die auf einer unsachgemäßen Verwendung, bei nicht zuvor von Merokey genehmigten Reparaturen oder während Zahlungsverzug des Kunden auftreten. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

7.3. Bezieht Merokey Waren oder Dienstleistungen, so ist Merokey zur Wahrung seiner Rechte gegenüber dem Lieferanten nicht verpflichtet, die Waren einer Überprüfung zu unterziehen. Merokey ist berechtigt, entdeckte Mängel innerhalb von 12 Monaten dem Lieferanten schriftlich bekannt zu geben (Mängelrüge).

7.4. Die Haftung von Merokey für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, insbesondere Folgeschäden einschließlich Datenverlust und reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter, wird generell ausgeschlossen. Die Höhe jedes Schadenersatzanspruches wird auf den jeweiligen Nettoauftragswert der von Merokey zu erbringenden Leistungen, maximal aber auf EUR 100.000,–, beschränkt. Merokey haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können. Weiters haftet Merokey nicht für fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

7.5. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

7.6. Für den Fall eines kundenseitigen Vertragsrücktrittes nach Vorliegen der Annahmeerklärung ist Merokey – unbeschadet der Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche – jedenfalls berechtigt, 30 % – bei Sonderanfertigungen 100 % – der Auftragssumme als pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden, verschuldensunabhängigen Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn Merokey aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktritt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.

8. Geheimhaltung

8.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller während der Geschäftsbeziehung

mit Merokey – in welcher Form auch immer (schriftlich, mündlich oder auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung) erlangten – Informationen Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte, technischen Zeichnungen, Modelle, Kalkulationen und sonstigen Daten („vertrauliche Informationen“), soweit sie nicht allgemein oder dem Kunden auf andere Weise rechtmäßig bekannt sind oder der Kunde von Merokey schriftlich von seiner Verpflichtung entbunden wurde. Die vertraulichen Informationen dürfen weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als den Vertragszweck verwendet werden.

8.2. Im Fall der Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Kunde, alle vertraulichen Informationen an Merokey zu retournieren oder zu vernichten und alle dazu elektronisch gespeicherten Daten zu löschen. Der Kunde wird Merokey auf deren Aufforderung hin binnen einer Woche schriftlich bestätigen, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist.

8.3. Der Kunde verpflichtet sich und garantiert, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit in gleichem Umfang auch von den von ihm allenfalls beigezogenen Dienstnehmern, Gesellschaftsorganen und Beratern (wie zB Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- oder Finanzberatern), oder sonstigen Dritten, die Zugang zu den Informationen haben, eingehalten wird.

8.4. Die Verpflichtungen nach Punkt 8 bleiben auch nach vollständiger Erfüllung der Lieferung bzw. Leistung durch Merokey sowie nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zum Kunden aufrecht.

8.5. Im Falle des Verstoßes des Kunden gegen eine der Verpflichtungen nach Punkt 8 ist Merokey berechtigt, für jeden Verstoß eine Pönale iHv 5 % der Bruttoabrechnungssumme zu verlangen. Die vereinbarte Pönale steht Merokey unabhängig vom Verschulden des Kunden zu, der Nachweis eines entsprechenden Schadens ist nicht erforderlich. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche seitens Merokey bleiben auch bei leichter Fahrlässigkeit des Kunden unberührt.

9. Datenschutz

9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Merokey die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung von berechtigten Interessen erforderlich ist und kein entgegengesetzten schutzwürdigen Interessen des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegen.

9.2. Personenbezogene Daten, die Merokey oder Dritte betreffen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, hat der Kunde insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen und alle sonstigen Bestimmungen der DSGVO zu beachten.

10. Zurückbehaltungsrechte

Zurückbehaltungsrechte des Kunden sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gegenüber Merokey werden ausgeschlossen.

11. Gefahrtragung

Die Gefahr für von Merokey angelieferte und am Leistungsort sachgerecht montierte Anlagen trägt der Kunde.

12. Allgemeines

12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

12.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen Merokey und dem Kunden ist das sachlich in Betracht kommende Gericht für den Sitz von Merokey zuständig.

12.3. Die Anfechtung bzw. Anpassung von geschlossenen Vereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen seitens des Kunden, insbesondere wegen Irrtums oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, ist ausgeschlossen.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.5. Ist der Kunde Verbraucher und bestehen gegenüber Verbrauchern zwingende gesetzliche Regelungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichen, so sind diese gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden.

12.6. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieser Bedingung durch mündliche Vereinbarung oder konkludente Handlung wird ausgeschlossen.